Ich unterstehe dem Berufsgeheimnis und bin an die Schweigepflicht gebunden. Je nach Art der Fragestellung ist eine Zusammenarbeit mit Ihrem Vertrauensarzt (z.B. Hausarzt, Kinderarzt oder Psychiater) notwendig oder sinnvoll.
Die Kosten für Abklärung, Beratung oder Therapie richten sich in der Regel nach Art der Fragestellung.
Aufwendungen für Telefonate, Mails, Auswertung von Untersuchungen, Berichte und Besprechungen werden nach Zeitaufwand zum vereinbarten Tarif verrechnet. Termine müssen 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Als eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin bin vom Bundesamt für Sozialversicherungen (SVA/ IV) und von der Santé Suisse im Bereich Zusatzversicherungen anerkannt. Je nach Krankenkasse wird eine ärztliche Verordnung verlangt. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkassse bzw. Versicherung.
Gemäss neuem Anordnungsmodell (BAG) ist ab 01.07.2022 die Finanzierung einer Psychotherapie über die Grundversicherung möglich. Die Anmeldung ist nur mit einer entsprechenden ärztlicher Anordnung (Hausarzt, Kinderarzt, Psychiater) möglich und ist abhängig von einer psychologisch-psychiatrischen Fragestellung (siehe Patienteninformation).

Patienteninformation zum neuen Anordnungsmodell ab 1.7.22
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Rückerstattung Zusatzversicherung
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